Dolmetscher

Gebärdensprachdolmetscher im Bistum Münster

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Im Bistum Münster gibt es einen besonderen Service für Gehörlose. Das Bistum bezahlt den Gebärdensprachdolmetscher, wenn Gehörlose an Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung oder Beerdigung eines nahen Angehörigen in einer hörenden Gemeinde teilnehmen möchten. Auch bei Elternabenden zur Erstkommunion kann ein Dolmetscher besorgt werden.

Wer einen Dolmetscher möchte, muss dies vorher bei seinem Gehörlosenseelsorger beantragen. Ein Infoblatt und ein Antragsformular können Sie unten auf dieser Webseite herunterladen. Der Seelsorger bestellt dann den Dolmetscher und sorgt auch für die Bezahlung. Für den Gehörlosen ist alles kostenlos.

Aber: es muss vorher angefragt werden. Sie können nicht anschließend eine Rechnung schicken.
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie einen Seelsorger erreichen können, melden Sie sich bitte hier:

bei Martin Merkens, Referat Behindertenseelsorge,
Fax 0251 495-565 - Mail

aber im Oldenburger Land bei
Diakon Holger Meyer, Fax 04475 9279222 - Mail

Wichtig: Diese Regelung gilt nur für das Bistum Münster!



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